Vielen Dank
für Ihr Interesse an diesem innovativen Ortskundetrainer für angehende Taxifahrer. Der Funktionsumfang umfasst
alle relevanten Prüfungsaufgaben für die erfolgreiche Absolvierung der amtlichen Ortskundeprüfung nach dem
PBefG
(Personenbeförderungsgesetz). Taxifahrer müssen grundsätzlich Ortskunde nachweisen. Für Mietwagenfahrer gilt
diese Regelung in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Der Nachweis erfolgt durch amtliche Prüfung und ist in
der Regel gebührenpflichtig.
Taxi Trainer ist eine Software zur Schulung auf die Ortskundeprüfung. Der Nachweis der Ortskunde ist in Gemeinden ab
50.000 Einwohnern zum Erwerb des Personenbeförderungsschein vorgeschrieben. Die geltenden Verordnungen und
Gesetze für Ihre Stadt oder Gemeinde erfragen Sie bitte bei Ihrer Führerscheinstelle. Taxifahrer werden,
einfach gemacht. Die Taxi Trainer software unterstützt Sie optimal bei den Vorbereitungen zur Ortskundeprüfung.
Fragen Sie Ihre örtliche Taxizentrale wo der Ortskundenachweis in Ihrem Pflichtfahrgebiet abgelegt werden kann.
Der Taxi Trainer für Taxi Stuttgart.
http://www.mally-webdesign.de
Du willst Taxi fahren: Taxi in Stuttgart heisst aber erstmal Büffeln, Pauken, Lernen. Ein Taxi Fahrer kommt in Stuttgart
nicht um eine gesalzene Ortskundeprüfung herum.
Die Stuttgarter Nachrichten vom 23. 02. 2005:
Aufgedeckt:
Heimlicher Handel mit Taxi-Prüfungsaufgaben
Stuttgart – Um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu ergattern, werden in der Branche der Taxi- und
Mietwagenunternehmen amtliche Prüfaufgaben auf dem Schwarzmarkt gehandelt. Unserer Zeitung liegen
entsprechende Listen mit Aufgaben zur Ortskundeprüfung vor. Die Durchfallquote bei der Führerscheinstelle
liegt bei über 80 Prozent. Um mögliche Sicherheitslöcher bis zur Fußball-WM 2006 zu stopfen, will das
Ordnungsamt bis Juli dieses Jahres das Verfahren mit einer mündlichen Prüfung erweitern.
Prüfungsgebühr für Ortskundeprüfung erhöht
Die Führerscheinstelle Stuttgart hat die Prüfungsgebühren für die Ortskundeprüfung von bisher 46 EURO auf
57,- EURO angehoben.
Voraussetzungen zum Erwerb des Personenbeförderungsscheins in Stuttgart (P-Schein, Personenbeförderungsschein, Taxischein)
Ausbildung
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
(§ 48 Fahrerlaubnisverordnung - FeV)
Der Antrag
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen muss der Antragsteller bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Verwaltungsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung / Führerscheinstelle bzw. Landratsamt) den Antrag einreichen (Kosten gem. Gebührenordnung). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8 Wochen.
Die persönliche Zuverlässigkeit
Die persönliche Zuverlässigkeit muss durch ein polizeiliches Führungszeugnis entsprechend der Belegart 0 nachgewiesen werden. Es dürfen keine Bedenken gegen den Antragsteller bestehen. Beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart kann dieses Führungszeugnis direkt über die Führerscheinstelle beantragt werden (nur für Antragsteller, die in Stuttgart wohnen). Sonst muss das polizeiliche Führungszeugnis beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Mindestalter
Das 21. Lebensjahr muss vollendet sein.
Die allgemeine Fahrerlaubnis
Erforderlich ist die allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse B.
Die körperliche und geistige Eignung
Die körperliche und geistige Eignung muss durch ein ärztliches Gutachten (nach Ziff. 1 der Anlage 5 zu §11 Abs.9 FeV) ausgestellt von einem Amtsarzt, Arbeitsmediziner oder hauptamtlich angestellten Betriebsarzt, bestätigt sein.
Zusätzlich ist ein betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BFG) (nach Ziffer 2 der Anlage 5 zu §11 Abs.9 FeV) erforderlich. Beide Gutachten müssen bei Antragstellung vorgelegt werden.
Das Sehvermögen
Das Sehvermögen ist über eine ärztliche Bescheinigung (nach §12 Abs.6 FeV i. V. m. Anlage 6 Nr. 2.1 FeV) nachzuweisen. Die Mindestschärfe von 1,0 muss auf dem besseren Auge erreicht werden. Es darf keine Farbsinnstörung vorliegen (normales Gesichtsfeld und Stereosehen).
Der Nachweis über Ihre Fahrpraxis
Bewerber um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen nachweisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang eine Fahrerlaubnis der Klasse B hatten.
Ortskenntnisprüfung
Taxifahrer(innen) in Stuttgart müssen eine amtliche Ortskundeprüfung für das Pflichtfahrgebiet (= Geltungsbereich der amtlich festgesetzten Beförderungsentgelte) ablegen. Wird ein Taxifahrer in einem anderen Gebiet tätig als in demjenigen, für das er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, so muss er diese Kenntnisse für das andere Gebiet nachweisen.
Beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart kann diese Ortskenntnisprüfung 14-tägig mittwochs um 9.00 Uhr abgelegt werden. Anmeldung im Schalterbereich (1. Stock) der Führerscheinstelle ist um 8.30 Uhr. Mitzubringen sind: Pass/Personalausweis, Kugelschreiber und 46,- EURO. Die Terminangaben sind ohne Gewähr. Es wird daher empfohlen, sich ein bis zwei Tage vor den Terminen unter der Telefonnummer 2 16-38 30 zu vergewissern.
Schulungskurse und Prüfungen
Um Sie fachlich auf die Ortskundeprüfung beim Amt für öffentliche Ordnung (zum Erhalt der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt) sowie auf die Prüfung bei der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart (zum Erhalt des Fahrerausweises mit Funkberechtigung) vorzubereiten, hält die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG im 5 bis 6-wöchigen Rhythmus Schulungskurse ab. Die Anmeldung zu diesen Kursen ist Pflicht.
Dauer: 5 Nachmittage - jeweils ab 15.00 Uhr. Die genauen Termine werden Ihnen durch Aushang bei der Taxizentrale Stuttgart oder durch die hauseigene Taxizeitung der TAZ Stuttgart bekannt gemacht bzw. auf Anfrage auch telefonisch unter Telefon 07 11/55 3 98-0 mitgeteilt.
Um am Service der Taxizentrale Stuttgart teilzunehmen (Auftragsvergabe von der Vermittlungszentrale über Funk sowie Auftragsannahme am Telefon am Taxihalteplatz), müssen Sie im Besitz eines Fahrerausweises mit Funkberechtigung sein.
Die Prüfung bei der Taxizentrale Stuttgart zur Erlangung des Fahrerausweises mit Funkberechtigung findet immer jeweils Mittwochs um 15ºº Uhr in der Woche vor bzw. nach der Fahrerschulung im Schulungsraum statt.
Der Erhalt der Fahrerkarte mit Funkberechtigung der Taxizentrale Stuttgart setzt den Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt voraus.
Die Teilnahme an der Prüfung ist unabhängig von der Teilnahme an unserem Schulungskurs.
Gebühren
1. Die Schulungsgebühren betragen 600,– EURO (inkl. 16% MwSt.). Die Gebühren müssen bei der Anmeldung bezahlt werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich.
Die Schulungsgebühren beinhalten:
a) Schulungsunterlagen zum Erlernen der Ortskunde von Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt und Esslingen
b) eine Gutschein-Mustersammlung
c) den FALK-Plan-Städteatlas „Stuttgart/Mittlerer Neckar“
d) die Kilometer-Entfernungstabelle
e) Betriebsordnung der TAZ Stuttgart
f) die Schulung zur Vorbereitung auf die amtliche Ortskundeprüfung sowie auf die Prüfung bei der Taxizentrale-Stuttgart
g) die Schulung im taxispezifischen Teil (Personenbeförderungsgesetz, Tarif, Betriebsordnung d. usw.)
h) eine einmalige Prüfungsgebühr und
vergünstigte Wiederholungsprüfungen
2. Die Gebühr für die Prüfung zur Erlangung des Fahrerausweises mit Funkberechtigung bei der Taxizentrale-Stuttgart ohne Schulung beträgt 150,– EURO (inkl. 16% MwSt.). Jede weitere Prüfung kostet 80,– EURO (inkl. 16% MwSt.).
Nach 3 erfolglosen Teilnahmen an der Prüfung kann eine weitere Teilnahme frühestens nach 3 Monaten, gerechnet vom Datum der zuletzt abgelegten Prüfung, erfolgen.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Schulungskurs muss bis spätestens 10 Tage vor Schulungsbeginn (Freitags bis 12ºº Uhr) mit Zahlung der Kursgebühr von 600,- EURO erfolgt sein.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt jeweils 1 Woche vor Prüfungstermin in der Verwaltung der
Taxizentrale Stuttgart
(im 4.OG)
Karlsbader Straße 42
70372 Stuttgart
Nur bezahlte Schulungen und Prüfungen gelten als angemeldet.
Vor der Anmeldung zur Schulung empfehlen wir Ihnen, das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung abzuwarten. Zur Anmeldung wie auch zum Schulungskurs oder zur Prüfung muss unbedingt ein Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) vorgelegt werden. Ebenfalls müssen bei der Anmeldung zwei Passbilder abgegeben werden.
Die Anmeldung zum Schulungskurs oder zur Prüfung ist nur persönlich und bei Bezahlung der entsprechenden Gebühren in der Verwaltung möglich.
Nicht angemeldete oder zu spät kommende Personen haben keinen Anspruch auf Teilnahme. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Prüfungen oder Schulungen verfallen die bezahlten Gebühren.
Das Stadtgebiet der Stadt Stuttgart
ist in 23 Stadtbezirke unterteilt. Prägen Sie sich die Lage der Stadtbezirke gut ein und
lernen Sie zu jedem die angrenzenden Stadtbezirke. Die Prüfungsorgane fragen aber
auch nach einzelnen Stadtteilen und sogar Neubaugebieten. Da kein amtl. Prüfungskatalog zur Ortskunde in Stuttgart
exisitert, hat dies die ernste Konsequenz, dass eine umfassende Prüfungsvorbereitung gar
nicht möglich ist. Zitat der verantwortlichen Mitarbeiterin bei der Führerscheinstelle
Stuttgart, Frau P.: 'Wir fragen nur wichtige Dinge ab.' Auf unsere Anfrage, was wichtige
Dinge seien: 'Das liegt in unserem Ermessen.' Diese Aussage bedarf keines weiteren
Kommentars. Also nach Möglichkeit auch Stadtteile und andere Örtlichkeiten mitlernen.
Welche Örtlichkeiten wichtig sind erfahren Sie während bzw. nach der Prüfung von Frau P.
Lesen sie hier das erheiternde Gespräch zwischen Frau
P. und einem Prüfling zu dieser Problematik.
Willkommen im Übungsbereich von ORTSKUNDE.COM. Vorraussetzung für eine erfolgreiche
Ortskundeprüfung ist das Üben der geforderten Kenntnisse. Sie finden hier den umfangreichen
Prüfungsstoff, der in der Vergangenheit ausreichte, um die Ortskundeprüfung problemlos zu
bestehen.
Als Grundlage für die Strassenkenntnis haben wir die vorfahrtsberechtigten
Strassen in Stuttgart und seinen Bezirken aufgenommen.
Die 23 Bezirke von Stuttgart müssen
geographisch durch Angabe eines Nachbarbezirks eingeordnet werden können. Die Bezirke sind
der amtlichen Aufstellung auf der Homepage der
Stadt Stuttgart entnommen.
Die wichtigen Objekte sind dem aktuellen Strassenführer der Stadt Stuttgart entnommen,
welche mit den wichtigsten Firmen ergänzt wurde.
Als Fahrstrecken werden alle Strecken vom
Taxiplatz Schlauch (Hauptbahnhof in Stuttgart) in alle Stadtbezirke von Stuttgart und die
angrenzenden Gemeinden abgefragt.
Leider existiert von offizieller Seite kein amtlicher Fragenkatalog zur Ortskundeprüfung
in Stuttgart. Dies hat zur Folge, dass in der Prüfung beliebige Streckenführungen abgefragt
werden können (z.B. Taxiplatz X zum wichtigen Objekt Y in Bezirk bzw. Stadtteil Z).
Erschwerend kommt hinzu, dass nach eigenen Einlassungen der verantwortlichen Mitarbeiterin
bei der Führerscheinstelle Stuttgart die Auswahl der wichtigen Objekte in deren Ermessen
liegt. In der Vergangenheit wurde so nach einem Neubaugebiet namens FASANENGARTEN gefragt,
welches kein Stadtbezirk ist und nicht einmal auf der offizielen Homepage der Stadt
Stuttgart erscheint. Auch nach dem PROBSTSEE in Möhringen wurde gefragt. Muss der
Stuttgarter Taxifahrer demnächst präzise Kenntnisse über den Verlauf des Katzenbachs
aufweisen?
Völlig unverständlich war dann noch die Abfrage einer unbedeutenden Discothek in Feuerbach.
In letzter Konsequenz heisst das, es kann jederzeit jede Kneipe, jedes Wasserloch und jede
Baugrube Prüfungsgegenstand werden.
Dieser Umstand bleibt solange bestehen, bis ein amtl.
Fragenkatalog den Ergüssen der Mitarbeiter der Führerscheinstelle bei der
Fragebogenerstellung Einhalt gebietet.
Der Gipfel der Fragwürdigkeit ist aber die Tatsache, dass bei den Mitarbeitern in
dieser Behörde die Ortskenntnis, welche von den Prüflingen eingefordert wird, selbst gar
nicht vorhanden ist. Hier werden munter Bezirke und Stadtteile und andere Örtlichkeiten
durcheinander gewürfelt. So muss man bei den Fragen zur Lage von Örtlichkeiten damit
rechnen, dass z. Beispiel nach dem Stadtteil Schönberg gefragt wird. Tatsächlich ist
Schönberg aber ein Stadtteil des Bezirks Birkach. Dies ficht aber die Damen und Herren
bei der Führerscheinstelle Stuttgart nicht sonderlich an. Für den Prüfling bedeutet das,
seine Studien am besten auch auf historische Informationen über vergangene Eingemeindungen
auszuweiten.
Im Übrigen werden auch in den Vorbereitungsunterlagen der Taxizentrale Stuttgart derart profane
Unterscheidungen nicht vorgenommen. Auch dort findet man unter der Bezeichnung ´Stadtteile´
ein buntes Sammelsurium an Stadtteilen und Bezirken. Wenn hier der Bezirk DEGERLOCH
gleichbedeutend neben dem Stadtteil FRAUENKOPF (gehört zum Bezirk OST) steht, so sollte
sich jeder Prüfling tunlichst einprägen, wo die Stadtteile GEHRENWALD und
STERNHÄULE liegen.
Wir haben dieser Tatsache insofern Rechnung getragen, dass hier auch
einige wichtige Stadteile geübt werden. Welche aber bei der Prüfung wirklich wichtig
sind, weiss nur Frau P. von der Führerscheinstelle.
(Lesen Sie zu diesem Thema: Ein informatives Gespräch
eines Prüflings mit Frau P., Leitende Mitarbeiterin bei der
Führerscheinstelle Stuttgart)
Also:
Eine ausgewogene, vergleichbare Fragestellung zur Wahrung der Chancengleichheit
- Fehlanzeige.
Eine statistische Auswertung der Erfolgs- bzw. Durchfallquoten - ´gibt es nicht´.
Ein amtlicher Fragenkatalog, um eine sichere Prüfungsvorbereitung und objektive
Prüfungen zu ermöglichen - ´brauchen wir nicht´.
Wen wundert es dann noch, dass in der Vergangenheit ein schwunghafter Handel mit den
amtlichen Ortskunde-Prüfungsbogen der Führerscheinstelle Stuttgart stattgefunden hat.
(
Stuttgarter Nachrichten vom 23.02.2005
Sie sehen: Inkompetenz, Ignoranz und Ermessensspielraum nach Gutsherrenmanier machen somit
jede Ortskundeprüfung in Stuttgart zum Glücksspiel. Dies wird vor allem durch die derzeitige
Durchfallquote von über 80% belegt.
Verschiedene Bezeichnung für den Taxi Personenbeförderungsführerschein: Taxischein, P-Schein,
Taxiführerschein, Personenbeförderungsschein, Taxi-schein, Taxi-Führerschein etc.
Lesen Sie hier über das Personenbeförderungsgesetz für Taxi Stuttgart. Der Taxi Trainer gibt Auskunft.
Taxitrainer und Taxi Stuttgart zum PBefG.
Alles über Ortskunde. Die Ortskunde auf ORTSKUNDE.COM hat nichts mit
Genealogie bzw. Familienforschung zu tun. Ortskunde als Suchbegriff hat Sie auf unsere Seite geführt.
Wenn Sie Seiten zur Genealogie bzw. Familienforschung suchen, dann bemühen Sie bitte